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Was ist ein Vermittlungsgutschein?
Mit dem Vermittlungsgutschein kann der Arbeitslose bzw. Arbeitnehmer einen oder mehrere private Arbeitsvermittler seiner Wahl einschalten. Jeder Vermittler, der bereit ist, für den Gutscheinbesitzer tätig zu werden, ist verpflichtet, mit ihm einen schriftlichen Vermittlungsvertrag zu schliessen, aus dem insbesondere die Vermittlungsvergütung hervorgeht, die der Arbeitslose bzw. Arbeitnehmer zahlen soll. Erlaubt ist maximal der im Vermittlungsgutschein genannte Betrag (einschliesslich Umsatzsteuer). Der vermittelte Arbeitslose bzw. Arbeitnehmer muss diesen Betrag jedoch nicht selbst zahlen. Die Vermittlungsvergütung ist vielmehr Kraft Gesetzes bis zur Auszahlung des Gutscheins durch das Arbeitsamt an den Vermittler gestundet.
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| Wann bekomme ich einen Vermittlungsgutschein? |
Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) oder Arbeitslosengeld II /Sozialgeld (Alg II) haben, erhalten auf Wunsch von ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein. Voraussetzung für die Ausstellung des Gutscheines ist, dass der Arbeitslose nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt ist.
Anspruch auf den Vermittlungsgutschein haben auch alle Arbeitnehmer, die in Arbeitsbeschaffungsmassnahmen (ABM) oder traditionellen Strukturanpassungsmassnahmen (SAM) beschäftigt sind.
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| Neureglung zum Vermittlungsgutschein zum 01.01.2005 |
Ab den 01.01.2005 erhalten alle Arbeitslosengeldempfänger die innerhalb von 3 Monaten länger als 6 Wochen arbeitssuchend sind einen Vermittlungsgutschein.
Alle Arbeitslosengeld II Empfänger haben keinen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein, der jeweilige Fallmanager (Vermittler) kann nach ermessen entscheiden ob der jeweilige ALG II Empfänger einen Gutschein bekommt oder nicht.
Für AlgII Empfänger in den Optionskommunen, sind die einzelnen Kommununen verantwortlich für Ausstellung einen Vermittlungsgutscheines oder andere Vergütungsarten. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, wie das bei Ihrer Kommune gehandhabt wird.
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| Wie kann ich einen Vermittlungsgutschein beantragen? |
Der Gutschein kann bei der Agentur für Arbeit persönlich abgeholt oder formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe der Kunden-Nr. angefordert werden.
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| Höhen und Gültigkeitsdauer des Vermittlungsgutscheines |
| Der Vermittlungsgutschein wird in Höhe von 2.000,- € ausgestellt und ist dann 3 Monate gültig ab Ausstellungsdatum. |
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